AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Feldenkrais-Seminare
mit Margit Felsner
Praxis: Oher Weg 4, 21465 Reinbek
Die AGB`s gelten sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.Anmeldungen
Ihre Anmeldung ist verbindlich.
Die Anmeldungen erfolgen auf dem schriftlichen Weg online oder persönlich durch ein Anmeldeformular.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Der Platz ist erst nach Eingang der Anmeldegebühr definitiv reserviert. Margit Felsner behält sich vor, bei zu wenig Anmeldungen das Seminar abzusagen.
2.Reservierung und Zahlung
Die Seminargebühr ist im Voraus zu bezahlen. Forderungen auf Rückerstattungen sind bei Fernbleiben ( zB. Krankheit, Verhinderung) vom Feldenkrais- Seminar ausgeschlossen. Diese können aber auf Kulanz erstattet werden, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
3.Verhinderung der Seminarleitung
Liegen außergewöhnliche Umstände vor, insbesondere Verhinderung der Seminarleiterin, ist Margit Felsner befugt, das Seminar vollständig abzusagen. Gezahlte Anmeldegebühren werden erstattet. Nicht erstattet werden die Kosten Unterkunft, Verpflegung, Seminarraumnutzungsgebühren und eventuell bereits getätigte Ausgaben. Es wird unbedingt der Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung empfohlen!
4.Stornierungen
Ein Rücktritt von einer Buchung ist möglich und kostenfrei bis 90 Tage vor Anreise, danach fallen Stornogebühren an! Diese Stornogebühren betreffen die Seminargebühren/ Seminarraumnutzungsgebühren, die Unterkunfts- und Verpflegungskosten.
– bis 42 Tage vor Anreise werden 50% des Vertragswertes berechnet
– unter 42 Tagen vor Anreise werden 100% des Vertragswertes berechnet.
Alle Arten von Stornierungen oder Änderungen einer Buchung muss schriftlich erfolgen.
Ich empfehle unbedingt den Abschluss einer Seminarücktrittsversicherung!
5.Ausbildungsinhalt
Die“Feldenkraismethode“ ist keine Heilbehandlung, noch ersetzt sie medizinische oder ärztliche Maßnahmen. Sie ist vielmehr eine Lernmethode, die der persönlichen Weiterentwicklung dient. Bei gesundheitlichen Problemen wenden Sie sich bitte an ihren Arzt oder Heilpraktiker!
6.Teilnahmevorraussetzung/ Verantwortlichkeiten
Der Teilnehmer nimmt freiwillig und in eigener Verantwortung an dem Feldenkrais-Seminar teil.
Das Seminar ersetzt keine medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Der Teilnehmer ist seine Handlungen in und außerhalb des Seminars selbst verantwortlich. Er ersetzt von ihm verursachte Schäden selbst und stellt Margit Felsner von allen Haftungsansprüchen frei.
Margit Felsner haftet etwaige Schäden insoweit, als a) ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung von Margit Felsner ist in Fällen grober Fahrlässigkeit dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen, sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
c) Darüber hinaus haftet Margit Felsner auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch solche Schäden, die Margit Felsner in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht hat.
d) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
7.Form
Das Seminar findet an einem Wochenende statt, d.h. von Samstag bis Sonntag. Der Teilnehmer muss die Kosten die Fahrt selbst zahlen. Unterkunft, Verpflegung, Seminarraumnutzung und Seminargebühr müssen vorab überwiesen werden an Margit Felsner und entsprechend bei Bedarf an das Hotel BAYSIDE.
8.Urheberrecht
Das Unterrichtsmaterial und der Inhalt des Seminars ist vertraulich. Margit Felsner ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder und Texte zu beachten. Die Teilnahme am Feldenkrais -Seminar berechtigt nicht zur Ausübung von Feldenkrais oder gar den Anspruch auf die Berufsbezeichnung „Feldenkraispädagoge“.
9. Datenschutz
Der Umgang mit persönlichen Daten entspricht der DSGVO.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass alle angegebenen Daten verarbeitet, eine Kontaktaufnahme genutzt und gespeichert werden und die Rechnung an das Hotel BAYSIDE weitergegeben werden.
10.Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso die Abänderung dieses Formerfordernisses. Nebenabreden wurden nicht getroffen. diese Bedingungen gilt Deutsches Recht. Sollten eine oder mehrere der Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen. Es ist diejenige zulässige Gesetzesnorm oder Vertragsauslegung, die dem Kern der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt an Stelle der unwirksamen Klausel zu setzen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht diesen Vertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Tag des Vertragsabschlusses gilt die Widerrufsfrist und ist schriftlich an Margit Felsner zu richten.
Wenn sie diesen Vertrag widerrufen , werden die Zahlungen Seminar / Unterkunft und Verpflegung an sie zurückgezahlt.
Ich habe die Widerrufsbelehrung erhalten und gelesen.
Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und bin einverstanden.
BAYSIDE GmbH ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
1 GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten Verträge über die zeitweise (mietweise) Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungs- und sonstigen Räumen des BAYSIDE Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen etc., sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Bayside GmbH, künftig „BAYSIDE“.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen, Filmaufnahmen, die nicht ausschließlich private Zwecke sind, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei der Kunde im Falle der Verweigerung der Zustimmung entgegen § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht berechtigt ist, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
2 VERTRAGSABSCHLUSS,- PARTNER; HAFTUNG, VERJÄHRUNG
1. Die Angebote des BAYSIDE sind stets freibleibend.
2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem BAYSIDE eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
3. Das BAYSIDE haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Veranstalters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das BAYSIDE die Pflichtverletzung zu vertreten hat, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des BAYSIDE beruhen. Einer Pflichtverletzung des BAYSIDE steht die seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des BAYSIDE auftreten, wird das BAYSIDE bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Veranstalters bemüht sein, Abhilfe zu sorgen. Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das BAYSIDE rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.
4. Alle Ansprüche gegen das BAYSIDE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen gelten nicht Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BAYSIDE beruhen.
5. Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem BAYSIDE Anzeige erstattet.
6. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Bewachung findet nicht statt, hierzu besteht auch keine Verpflichtung. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte (gilt auch Fahrradträger, Fahrräder etc.) haftet das BAYSIDE nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch Erfüllungsgehilfen des BAYSIDE. Der Schaden muss vor Verlassen des Grundstücks gegenüber der BAYSIDE GmbH geltend gemacht werden.
7. Weckaufträge werden vom BAYSIDE mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes, sind ausgeschlossen.
8. Nachrichten, Post und Warensendungen den Vertragspartner und die Teilnehmer der Veranstaltung werden mit Sorgfalt behandelt. Das BAYSIDE übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes, sind ausgeschlossen. Das BAYSIDE ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
9. Mit dem Vertragsabschluss stimmen der Kunde zu, dass seine Daten den Versand von allgemeinen BAYSIDE Informationen genutzt werden können. Wir werden personenbezogene Daten nicht Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde kann den Erhalt der Informationen jederzeit mit Wirkung die Zukunft unter info@bayside.de widerrufen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das BAYSIDE ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom BAYSIDE zugesagten Leistungen zu erbringen. Eine staatlich verordnete oder aufgrund von Wartungsarbeiten notwendige und vom Hotel nicht zu verantwortende Einschränkung von Teilleistungen (z.B. Schließung von Pool und/oder Sauna, etc.) sowie die Schließung eines der Restaurants aufgrund von Umbaumaßnahmen berechtigt nicht zur Reduzierung des vereinbarten Übernachtungspreises.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preisen des BAYSIDE zu zahlen. Dies gilt auch von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des BAYSIDE an Dritte, insbesondere auch Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke, deren Zimmern sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasster Kosten als Gesamtschuldner. Dies gilt auch dann, wenn Gäste als „Selbstzahler“ eingebucht wurden.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom BAYSIDE allgemein derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
4. Rechnungen des BAYSIDE ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das BAYSIDE ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das BAYSIDE berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in
5. Quittierung – Bei Einzelverbrauchsabrechnung ist der Veranstalter angehalten, die abgeschlossene Rechnung durch seine Unterschrift zu bestätigen. Ohne Unterschrift dient dem BAYSIDE die nicht unterschriebene Rechnung als Rechnungsgrundlage ohne Widerspruchsrecht
5 An- und Abreise
1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das BAYSIDE hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit dem BAYSIDE schriftlich vereinbart.
3. Gebuchte Zimmer sind vom Vertragspartner oder den entsprechenden Veranstaltungsteilnehmern bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde, hat das BAYSIDE das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem BAYSIDE steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem BAYSIDE spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das BAYSIDE über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr 50% des Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100% des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem BAYSIDE nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6 Abbestellung / Stornierungen oder Nichtinanspruchnahme von Zimmerkapazitäten
1. die vollständige Abbestellung / Stornierung eines Kontingents gelten folgende Rücktrittspauschalen:
bis 90 Tage vor Anreise ist die Rückgabe kostenfrei, bis 42 Tage vor Anreise werden 50% des Vertragswertes berechnet, unter 42 Tagen vor Anreise werden 80% des Vertragswertes berechnet
2. Von den voranstehenden Regelungen ausgenommen sind Zimmer, die mit Sonderpreisen, die bereits einen Rabatt größer gleich 20% auf die Standartpreisliste erfahren haben, versehen wurden. Diese Zimmer werden mit 100% abgerechnet.
3. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem BAYSIDE vorbehalten. Veranstaltungen und Tagungen als Exklusivvermietungen erhalten eine individuelle Stornierungs- und Reduzierungsvereinbarung in ihrem Vertrag wobei in ihrer Höhe mindestens die voranstehenden Rücktrittspauschalen gelten.
7 Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung, Stornierung)
1. Reservierungen des beauftragenden Vertragspartners sind beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung des beauftragenden Vertragspartners hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten:
– keinen Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung bis 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem BAYSIDE zugeht. Regelungen Hochzeiten siehe § 7 – 3.
– Schadenersatz i.H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 42 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem BAYSIDE zugeht.
– Schadenersatz i.H. von 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 41 oder weniger Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem BAYSIDE zugeht.
Hierbei handelt es sich um pauschalisierten Schadensersatz. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem BAYSIDE vorbehalten.
8 Rücktritt des BAYSIDE
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Veranstalters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das BAYSIDE in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Veranstalter nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Veranstalter auf Rückfrage des BAYSIDE auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird einer vereinbarten oder oben gemäßen Klausel 3.6. verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das BAYSIDE ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das BAYSIDE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, falls
– höhere Gewalt oder andere vom BAYSIDE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden; – das BAYSIDE begründeten Grund zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des BAYSIDE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des BAYSIDE zuzurechnen ist; – ein Verstoß gegen Klausel 1.2. vorliegt; – der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außerordentliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; – ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder sonstigen Gründen abgelehnt wird.
Bei berechtigtem Rücktritt des BAYSIDE entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.
9 Mitbringen von Speisen und Getränken
1. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem BAYSIDE. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (z.B. Korkgeld).
10 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im BAYSIDE. Das BAYSIDE übernimmt Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des BAYSIDE. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das BAYSIDE die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das BAYSIDE die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
11 Haftung des Kunden Schäden
1. Sofern der Veranstalter Unternehmer ist, haftet er alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte oder ihn selbst verursacht werden.
2. Sämtliche Hotelzimmer und deren Einrichtungsgegenstände werden vor und nach Anreise des Gastes durch Mitarbeiter des Hotels auf Beschädigungen untersucht und festgestellte Schäden vor Anreise des neuen Gastes beseitigt. Sollte der Gast bei Anreise widererwartend eine Beschädigung feststellen, so ist der Gast verpflichtet, diese umgehend an der Rezeption zu melden. Unterlässt der Gast eine solche Meldung und wird bei seiner Abreise eine Beschädigung festgestellt, so haftet der Gast und/oder Veranstalter Schäden (Gebäude und darin befindliche Einrichtungsgegenstände), die er beabsichtigt oder unbeabsichtigt herbeigeführt hat, in vollem Umfang.
12a BAYSIDE PARKEN in Parkgarage und auf Hotelparkplatz hinter Schrankenanlage
1. Das BAYSIDE verfügt über eine zweigeschossige Garage. Die Kosten die Unterbringung Ihres Fahrzeugs entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste / des jeweils gültigen Magazins.
2. Mit der Annahme des Parkscheins und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im Folgenden „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer gemäß diesen Einstellbedingungen zustande. Dabei sind weder die Bewachung, noch Verwahrung, Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotelübernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten die vom Mieter eingebrachten Sachen. 3. Der Mieter ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Insbesondere sind dabei die im Parkbereich angebrachten besonderen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Hotelpersonals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend. 4. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden. Das Hotel ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Mieters umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Hierkann das Hotel eine Pauschale berechnen; der Mieter kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind. 5. Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeuig des Mieters bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen. 6. Jedem Mieter wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.
12b BAYSIDE PARKEN an E-Ladesäulen vor dem BAYSIDE
1. Während des Ladevorgangs bis 30 Minuten nach Abschluss des Ladevorgangs entstehen Ihnen neben dem Preis pro kWh keine zusätzlichen Parkgebühren. Bei Überschreiten der Karenzzeit von 30 Min. werden Ihnen automatisch zusätliche Gebühren pro Minute Standzeit berechnet. an die Ladesäule angeschlossene Fahrzeuge ohne Ladevorgang erheben wir eine Parkgebühr in Höhe von € 10,00 pro angefangene Stunde. 2. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge wie beispielsweise Fahrzeuge ohne Ladevorrichtung zahlen je nach Entscheidung des Hotels entweder eine pauschale Parkgebühr in Höhe von € 50,00 pro angefangene 5h Standzeit oder werden kostenpflichtig abgeschleppt. In diesem Fall entstehen Kosten in Höhe der Parkgebühr zzgl. der Gebühr des Abschleppunternehmers.
13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Scharbeutz, Dezember 2024
BAYSIDE GmbH Strandallee 130a
23683 Scharbeutz